Aktuelles:
Was geschieht mit dem Dienstwagen bei Krankheit?
31. März 2015
Ein Dienstwagen kann ein Mitarbeiter ausschließlich für dienstliche Zwecke oder auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (10 Sa 1809/12) ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, während seiner Arbeitsunfähigkeit den Dienstwagen abzuliefern. Wird das Fahrzeug während der Arbeitsunfähigkeit benötigt, muss es vom Wohnort des Arbeitnehmers abgeholt werden.
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Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen
Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam
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