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Welche Reparaturkosten muss der Versicherer nach einem Unfall zahlen?

10. August 2022
Welche Reparaturkosten muss der Versicherer nach einem Unfall zahlen?

Haftpflichtversicherer sind oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht die Schadensersatzansprüche eines Geschädigten nach einem Kraftfahrzeugunfall zu kürzen. So versuchen Versicherer selbst bei vorgelegter Reparaturkostenrechnung noch, die vom Geschädigten gezahlten Werkstattkosten für die Reparatur seines Fahrzeugs nicht vollständig auszugleichen mit der Begründung, die Reparaturkosten seien nicht in vollem Umfang notwendig gewesen, um den Unfallschaden zu beheben.

Der Bundesgerichtshof hat der unakzeptablen Regulierungspraxis der Versicherungen in seiner Entscheidung mit dem Aktenzeichen VI ZR 147/21 erneut eine Abfuhr erteilt und auf seine aus den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts bestehende Rechtsprechung hingewiesen: Wird das Unfallfahrzeug zur Reparatur an eine Kfz-Werkstatt übergeben, so sind die in der Werkstatt angefallenen Reparaturkosten vollumfänglich zu ersetzen. Das gilt auch dann, wenn die Werkstatt unsachgemäß oder unwirtschaftlich repariert und deshalb die Kosten über dem Üblichen liegen. Zu einer Kürzung der Reparaturkosten um die nicht notwendigen Mehrkosten ist die Versicherung nur dann berechtigt, wenn den Geschädigten bei der Auswahl oder Überwachung der Werkstatt ein Verschulden trifft. Dabei handelt sich um Ausnahmefälle, die in der Praxis kaum vorkommen.

Um Probleme der geschilderten Art von vornherein zu vermeiden, sollte jeder Geschädigte gleich nach dem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Schadenregulierung beauftragen und nicht erst, wenn Probleme aufgetreten sind.

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