Aktuelles:

Wie berechnet sich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankeitsfall?

4. September 2016
Wie berechnet sich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankeitsfall?

Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, erhält regelmäßig in den ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung in Höhe seines bisherigen Lohns.

Dessen Berechnung bereitet jedoch in einigen Branchen Schwierigkeiten. So schwanken z.B. im Baugewerbe oft die Arbeitszeiten von Monat zu Monat und damit auch der Lohnanspruch. Um dennoch einen realitätsnahen Betrag zu ermitteln, errechnet man die Entgeltfortzahlung anhand des Lohnes des letzten Abrechnungsmonat: Den Lohn, der in diesem Monat erzielt wurde, teilt man durch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage des betreffenden Monats. Danach multipliziert man das ermittelte Tagesentgelt mit der Anzahl der ausgefallenen Arbeitstage.

Spiegelt das Ergebnis nicht die tatsächlichen Verhältnisse wieder, ist der Berechnungszeitraum auf drei Monate (zwölf bzw. 13 Wochen) zu erweitern.

Wie viel der Betrieb seinem erkrankten Mitarbeiter zahlen muss, richtet sich grundsätzlich nach den gesamten Lohnbestandteilen, die er innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erzielt hätte. Zum fortzuzahlenden Entgelt gehören deshalb auch Leistungen wie Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge usw.

Dagegen spielen erwartete Überstunden keine Rolle, es sei denn, es gibt anderslautende Regelungen. Leistungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Auch Reisekosten und Spesen werden grundsätzlich während der Arbeitsunfähigkeit nicht erstattet.

Eine Überprüfung durch einen Spezialisten kann sich oft lohnen.

Erstberatung unter: 0331 281290-030

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular
Kontaktformular

Hier finden Sie uns in Potsdam:

Fachanwältin für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de

Fachanwältin für
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de