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Wie sicher sind Geschwindigkeitsmessgeräte? – eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht

30. März 2017
Wie sicher sind Geschwindigkeitsmessgeräte? – eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht

Nach wie vor ist die Fehlerhaftigkeit von Geschwindigkeitsmessverfahren mit einzelnen Messgerätetypen ein großes Thema bei betroffenen Autofahrern, Verkehrsrechtsanwälten
und Gerichten.

So meldete das Amtsgericht Weinheim in seinem Urteil vom 01.09.2016 Zweifel am Ergebnis der Messung mit dem Messgerät VITRONIC PoliScan Speed an, da die Messung bereits vor dem in der Zulassung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) festgelegten Messbereich gestartet wurde. Auch das Amtsgericht Mannheim und das Amtsgericht Hoyerswerda stellten mit Beschluss vom 29.11.2016 bzw. 15.12.2016 wegen dieser Abweichung von der Bauartzulassung das jeweilige Verfahren ein. Das Amtsgerichts Schwetzingen sprach in seinem rechtskräftigen Urteil vom 27.01.2017 den Betroffenen frei. Hintergrund war jedes Mal, dass durch ein Gutachten ermittelt wurde, dass das Messgerät Rohdaten außerhalb des von der PTB in der Zulassung des Messgerätes berücksichtigten Messbereiches erfasste. Das wiederum führt nach Ansicht des Amtsgericht Schwetzingen zu einem Beweisverwertungsverbot. Davon unbeeindruckt gehen jedoch andere Gerichte wie das OLG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 25.01.2017 nach wie vor von korrekten Messungen mit diesem Gerätetyp aus.

Auch ein anderes Messgerät, nämlich das Gerät JENOPTIK TraffiStar S 350, stand in der Kritik. Das Amtsgericht Kassel sprach den betroffenen Fahrer in seinem Urteil vom 23.08.2016 vom Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung frei, da durch ein Sachverständigengutachten festgestellt wurde, dass die Weg-Zeit-Berechnung bei dem Gerät nicht nachvollziehbar sei. Das Amtsgericht Stralsund sprach diesem Gerät in seinem Urteil vom 07.11.2016 deshalb die Anerkennung als so genanntes standardisiertes Messverfahren ab. Eine herstellerunabhängige Prüfung des Messergebnisses in der aktuellen Softwareversion sei nicht möglich.

Diese einzelnen hier angegebenen Entscheidungen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die allermeisten Gerichte Messungen mit diesen Messgeräten nach wie vor als so genannte standardisierte Messverfahren anerkennen. Von der Richtigkeit der Messung wird ausgegangen, so der Betroffene dem Gericht nicht Indizien für konkrete Fehler des jeweiligen Messvorgangs vorträgt. Es ist daher jedem Fahrer, der die Richtigkeit der Messung anzweifelt anzuraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nach Akteneinsicht und in Absprache mit dem Mandanten beauftragt der Rechtsanwalt bereits außerhalb des Gerichtsverfahrens einen qualifizierten Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung. Die anfallenden Gutachterkosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Auf diese Weise können Indizien für eine Fehlerhaftigkeit der Messung ermittelt und dem Gericht konkret aufgezeigt werden.

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